Bitte beachten Sie auch die Gefahrgutbestimmungen für Passagiere gemäß
IATA DGR
Pdf IATA 2.3.A
Es empfiehlt sich die Verwendung von Kofferbändern zur Sicherung Ihres Gepäcks.
Generell gilt: einfach alles einchecken. Je weniger Handgepäck Sie mitführen, um so reibungsloser passieren Sie die Fluggastkontrolle.
Welche Regeln gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck? Mitgenommen werden dürfen:
Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Behältnissen von 100 ml oder weniger, verpackt in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel von max. 1 Liter Volumen.
Medikamente und Spezialnahrung wie z.B. Babynahrung.
Duty Free: Bitte achten Sie beim Kauf darauf, dass der Duty-Free-Beutel einen eindeutigen Kaufbeleg für die Ware enthält. Wird die Duty-Free-Ware in mehrere Beutel verpackt, genügt es, wenn einer dieser Beutel einen eindeutigen Kaufbeleg für die gesamte Ware enthält.
Nicht mitnehmen dürfen Sie:
Alle weiteren Flüssigkeiten. Bitte transportieren Sie diese im Reisegepäck!
Im Hinblick auf Gefahrgut obliegt die Einhaltung der Vorschriften grundsätzlich den Luftverkehrsgesellschaften und dem Luftfahrtbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft informieren, ob die Mitnahme des betreffenden Gegenstandes zulässig ist.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Häufige Gefahrgüter:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/Passagierinformation/Passagierinformation_node.html
Gefahrgutbestimmungen für Passagiere gemäß IATA DGR
PDF IATA 2.3.A
Bitte beachten Sie: Beispielhafte Auflistungen (Verlinkungen) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!